Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Luchs Umzüge, Inhaber Halil Genctürk, Schlesierstr. 6, 91353 Hausen
1) Beauftragung weiterer Frachtführer / Subunternehmer
Luchs Umzüge darf zur Durchführung des Auftrags geeignete Subunternehmer bzw. weitere Frachtführer einsetzen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
2) Zusatzleistungen / Mehraufwand
Zusätzlich zu vergüten sind Leistungen und Aufwendungen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren oder wenn der Leistungsumfang nachträglich erweitert wird (z.B. längere Tragewege, zusätzliche Möbel, Wartezeiten, fehlende Parkmöglichkeiten, zusätzliche Verpackung/Montage).
3) Angaben des Auftraggebers / Besichtigung
Der Auftraggeber stellt korrekte Angaben zu Umzugsgut, Etagen, Laufwegen, Zufahrt, Aufzug, Parkmöglichkeiten und Besonderheiten (z.B. Klavier/Tresor) bereit. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten erheblich ab, kann dies zu Mehraufwand und Mehrkosten führen.
4) Trinkgelder
Trinkgelder sind freiwillig und nicht mit Rechnungen verrechenbar.
5) Transportsicherungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche/elektronische Teile an empfindlichen Geräten (z.B. Waschmaschine, Plattenspieler, TV/HiFi, EDV) fachgerecht transportsicher vorbereiten zu lassen, sofern nicht anders vereinbart.
6) Elektro- und Installationsarbeiten
Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet/berechtigt, Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel- oder sonstige Installationsarbeiten durchzuführen.
7) Handwerkervermittlung
Werden externe Handwerker zusätzlich vermittelt, haften wir nur für die sorgfältige Auswahl, nicht für die Ausführung der Fremdleistung.
8) Wertsachen / besondere Gegenstände
Geld, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Urkunden, wichtige Dokumente, Datenträger, Schlüssel, Medikamente und sonstige besonders wertvolle/persönliche Gegenstände sind vom Auftraggeber selbst zu verwahren und zu transportieren.
Für Verlust/Beschädigung solcher Gegenstände übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich zur Beförderung übergeben und schriftlich im Auftrag festgehalten wurden.
9) Verpackung durch den Auftraggeber
Bei vom Auftraggeber selbst verpackten Kartons/Behältern übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die auf mangelhafte/ungeeignete Verpackung oder unzureichende Kennzeichnung zurückzuführen sind.
10) Nachprüfung bei Abholung / Ablieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Abholung und Ablieferung zu prüfen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.
11) Vergütung / Fälligkeit
Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung (Festpreis oder Aufwand). Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung nach Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug können angemessene Kosten berechnet werden.
12) Anzahlung
Bei Aufträgen über 1000€ wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Gesamtpreises bei Auftragserteilung fällig.
13) Stornobedingungen
- Bis 5 Tage vor dem Termin: kostenfrei
- 4–2 Tage vor dem Termin: 30% des vereinbarten Gesamtpreises
- 1 Tag vor Termin / am Termintag: 50% des vereinbarten Gesamtpreises
14) Haftung (gesetzliche Grundlagen)
Für Umzugsleistungen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere nach HGB. Die Haftung für Verlust/Beschädigung ist gesetzlich begrenzt (typischerweise bis zu einem bestimmten Betrag pro Kubikmeter Laderaum). Eine weitergehende Absicherung (z.B. Transportversicherung) kann auf Wunsch vereinbart werden.
15) Haftungsausschluss (unabwendbares Ereignis / höhere Gewalt)
Wir haften nicht, soweit der Verlust, die Beschädigung oder Verzögerung auf Umständen beruht, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar waren (z.B. extreme Witterung, Straßensperrungen, behördliche Maßnahmen).
16) Schadensanzeige / Fristen
Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind bei Ablieferung zu dokumentieren und spätestens am folgenden Tag in Textform anzuzeigen. Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung konkret in Textform anzuzeigen. Pauschale Meldungen reichen nicht aus.
17) Gerichtsstand / Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.
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